Kommunikation über Einheitsschalter SUAP
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die öffentlichen Verwaltungen dazu verpflichtet sind, fast ausschließlich in elektronischer Form zu kommunizieren.Die Kommunikation zwischen der Gemeinde und den Unternehmen wird demnach für die nachfolgend aufgelisteten Bereiche ausschließlich über den Einheitsschalter SUAP erfolgen:
- Herstellung, Verarbeitung und öffentlicher Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten (sog. Direktvermarktung)
- Urlaub auf dem Bauernhof
- Friseure, Schönheitspfleger, Kosmetiker und Nageldesigner
- Handel
- Private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen
- Gastgewerbliche Schank- und Speisebetriebe
Unter folgendem Link finden Sie die Informationen zum Einheitsschalter: www.buergernetz.bz.it
Öffentliche Veranstaltungen - Fristen
Der Antrag um Bewilligung einer öffentlichen Veranstaltung muss bei weniger als 500 erwarteten Besuchern spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung im Lizenzamt abgegeben werden, damit die rechtzeitige Bewilligung gewährleistet werden kann.
Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 erwarteten Besuchern muss der Antrag spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung im Lizenzamt abgegeben werden.
Zertifizierte Meldungen öffentlicher Veranstaltungen müssen mindestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.