Friseure, Schönheitspfleger und Kosmetiker

Die Friseur-, Schönheitspflege- und Kosmetikertätigkeit kann nach entsprechender Meldung über den SUAP-Schalter an die gebietsmäßig zuständige Gemeinde begonnen werden.

Natürlich muss man die vorgeschriebene Berufsqualifikation besitzen und die Räumlichkeiten müssen den urbanistischen und hygienisch-sanitären Vorschriften entsprechen.

Ab 1. September 2015 müssen die zertifzierten Meldungen und Mitteilungen für die Schönheitspflege-, Friseur- und Kosmetikertätigkeit  zwingend über das Frontoffice des Einheitsschalters (SUAP) eingereicht werden. Man erreicht ihn über das Südtiroler Bürgernetz oder über das staatliche Portal "impresa in un giorno".

Landesgesetz vom 25. Februar 2008, Nr. 1

 

Zuständig