Zuweisung der Flächen für den geförderten Wohnbau

Die Verordnung regelt die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau auf Basis des Landesgesetzes Nr. 13/1998 und des Regionalgesetzes Nr. 1/1993, um die rechtlichen Vorgaben zur Vergabe dieser Flächen umzusetzen.

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Veröffentlichungsdatum

01.03.2021

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau gemäß Artikel 82 des Landesgesetzes Nr. 13 vom 17. Dezember 1998 (Wohnbauförderungsgesetz) und auf Grundlage der Verordnungsbefugnis des Regionalgesetzes Nr. 1 vom 4. Januar 1993 (neue Gemeindeordnung der Region Trentino-Südtirol). Sie dient der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für die Vergabe dieser Flächen.

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01.03.2021

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Zuletzt aktualisiert: 01.08.2025, 09:29 Uhr

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